78-jährige Britin verliert Berufung gegen Abschiebung aus Schweden nach 21 Jahren
Wichtige Fakten
- • 78-jährige Britin verlor Berufung gegen Abschiebung aus Schweden
- • Sie lebt seit 21 Jahren in Schweden, Antrag nach Fristende
- • Ihr Mann starb 2023, ihr soziales Umfeld ist in Schweden
- • Gericht: Kein Anspruch, da Antrag nach Dezember 2021 gestellt
- • Ihr drohen Ausreisefrist und Wiedereinreisesperre
Hintergrund und Urteil
Die 78-jährige britische Witwe Joyce Thomas soll nach 21 Jahren in Schweden abgeschoben werden, da das Verwaltungsgericht in Luleå eine Entscheidung der Migrationsbehörde bestätigte. Thomas hatte 2023 einen Aufenthaltsantrag gestellt – nach dem Stichtag Dezember 2021, was laut den Brexit-Übergangsregeln unzulässig ist. Sie fühlt sich ungerecht behandelt: "Ich bin krank vor Sorge. Ich habe nichts falsch gemacht."
Menschliche Härte
Thomas, deren Mann 2023 an Krebs starb und dessen Grab sie regelmäßig besucht, würde bei Abschiebung von ihren Kindern, Enkeln und Freunden getrennt. Sie argumentiert, allein in Schweden ein soziales Netz zu haben, gestützt auf 23 Unterstützungsschreiben. Die Behörden hingegen sehen keinen besonderen Härtefall, da sie die meiste Zeit in Großbritannien gelebt hat und dort eine Rente und einen zweiten Sohn hat.
Rechtliche und politische Dimension
Nach Artikel 18 des Brexit-Abkommens sind späte Anträge möglich, wenn "vernünftige Gründe" vorliegen. Die Migrationsbehörde sieht fehlende Kenntnis nicht als ausreichenden Grund. Thomas betont jedoch, nicht informiert worden zu sein. David Milstead von der Kampagnengruppe Briten in Schweden fordert, dass UK, EU und Schweden handeln müssen, da dies kaum beabsichtigt sein könne.
Das Urteil verhängt eine Ausreisefrist von vier Wochen und droht bei Nichtbefolgen mit Zwangsabschiebung sowie einer Wiedereinreisesperre für den Schengen-Raum.
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