Teilen:
Politik 22.05.2026, 06:30 Aktualisiert: 22.05.2026, 12:04

Aus für Moor-Photovoltaik? Reiche will Sonderförderung streichen

Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) will Paragraf 37d im EEG streichen.

Wichtige Fakten

  • Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) will Paragraf 37d im EEG streichen.
  • Paragraf 37d ermöglichte Sonderförderung für Moor-, Agri- & Parkplatz-PV.
  • Moor-PV ist wirtschaftlich durch Bonus von 0,5 Cent/kWh plus Extra-Kontingenten.
  • Klimaexperten sehen Moorziele ohne Sonderförderung in Gefahr.

Hintergrund der EEG-Reform

Das Bundeswirtschaftsministerium plant im Referentenentwurf für das EEG 2026, den Paragrafen 37d ersatzlos zu streichen. Dieser Paragraf regelte seit 2023 die Sonderförderung für Photovoltaik auf wiedervernässten Mooren (Moor-PV) sowie für andere Doppelnutzungen wie Agri-PV. Die Begründung lautet, Mehrkosten abbauen und ein einheitliches Fördersystem einführen zu wollen.

Bedeutung für Moor-PV

Die Streichung bedroht die wirtschaftliche Rentabilität der Moor-Photovoltaik, die bislang durch einen Bonus von 0,5 Cent pro Kilowattstunde und spezielle Ausschreibungskontingente gefördert wurde. Das Greifswald Moor Centrum und die Umweltjuristin Sabine Schlacke kritisieren den Schritt scharf: Ohne Moor-PV seien die gesetzlichen Klimaziele im Landnutzungssektor nicht erreichbar. Schon heute sind rund 874 Hektar trockene Moore mit Freiflächen-PV bestückt, wodurch eine Wiedervernässung ausgeschlossen ist.

Mangelnde Alternativen

Das Paludi-Förderprogramm von Umweltminister Carsten Schneider kann den Verlust der EEG-Sondervergütung nicht ausgleichen. Es deckt Ertragsverluste nur für maximal sieben Jahre ab, während die EEG-Vergütung 20 Jahre läuft. Zudem sind bei reinem Moorschutz ohne PV-Ttechnik keine Zahlungen vorgesehen – ein wirksamer Anreiz fehlt. Klima- und Umweltschützer fordern, die Sonderförderung beizubehalten und sogar auszuweiten, um Moor-PV wirtschaftlich zu konkurrieren.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.