Bundeskabinett beschließt Baurechtsnovelle – Wohnungsbau soll Vorrang erhalten
Wichtige Fakten
- • Bundeskabinett beschließt Baugesetzbuch-Änderungen.
- • Wohnungsbau zum 'überragenden öffentlichen Interesse' erklärbar.
- • Bauleitplanung soll auf zwei Jahre verkürzt werden.
- • Kommunen erhalten Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien.
- • 2025 nur 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt.
Kabinett beschließt Baurechtsnovelle
Das Bundeskabinett hat umfassende Änderungen am Baugesetzbuch beschlossen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen und Kommunen mehr Handhabe gegen Schrottimmobilien zu geben. Die Planungsverfahren sollen digitalisiert, verkürzt und transparenter werden. Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können den Wohnungsbau künftig zum überragenden öffentlichen Interesse erklären, sodass er Vorrang vor anderen Zielen wie Denkmal- oder Umweltschutz hat. Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, der Wohnungsbau müsse „Vorfahrt“ bekommen.
Kritik und Unterstützung
Während der Deutsche Mieterbund und das Baugewerbe die Novelle begrüßen, kritisiert die Linkspartei die Einschränkung von Bürgerbeteiligung und Umweltschutz. Die Bauleitplanung soll in zwei Jahren statt wie bisher in 10 bis 15 Jahren abgeschlossen werden, Umweltprüfungen werden gestrafft und die Bürgerbeteiligung digitalisiert. Bei Schrottimmobilien erhalten Kommunen ein Vorkaufsrecht und können bei extremem Missbrauch sogar enteignen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bezeichnete die Novelle als „guten Tag“, betonte aber, dass sie nur die Planung, nicht aber Investitionen fördere. 2025 wurden mit rund 206.000 Wohnungen so wenige fertiggestellt wie seit über zehn Jahren nicht.
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