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Inland 13.05.2026, 16:42 Aktualisiert: 13.05.2026, 18:01

Bundeskabinett verschärft Strafen bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen

Stimmung: 30 #Innenpolitik
Bundeskabinett will K.-o.-Tropfen wie eine Waffe einstufen.

Wichtige Fakten

  • Bundeskabinett will K.-o.-Tropfen wie eine Waffe einstufen.
  • Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch mit K.-o.-Tropfen steigt auf fünf Jahre.
  • BGH-Urteil von 2024 hatte Einstufung als gefährliches Werkzeug verneint.
  • K.-o.-Tropfen sind im Körper nur kurz nachweisbar.
  • Betroffenenverband kritisiert fehlende Infrastruktur zur Probenabgabe.

Strafverschärfung beschlossen

Das Bundeskabinett will härter gegen Täter vorgehen, die K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen einsetzen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass K.-o.-Tropfen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Dadurch steigt die Mindeststrafe für solche Sexualdelikte von drei auf fünf Jahre. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024, das K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug ansah.

Reaktionen zwischen Zustimmung und Kritik

Die Polizeigewerkschaft begrüßt die höhere Mindeststrafe als abschreckend. Der Betroffenenverband 'Kein Opfer e.V.' kritisiert hingegen Symbolpolitik, da es an Prävention und niedrigschwelligen Testmöglichkeiten fehle. Zudem seien K.-o.-Tropfen nur kurz im Körper nachweisbar, weshalb viele Täter unentdeckt blieben. Die Dunkelziffer wird als hoch eingeschätzt.

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