Bundesrat beschließt umfassende Apothekenreform
Wichtige Fakten
- • Bundesrat stimmt Apothekenreform am 12. Juni 2026 zu.
- • Apotheken dürfen Totimpfstoffe gegen Tetanus und FSME verabreichen.
- • Blutabnahmen und Diabetes-Prävention werden künftig möglich.
- • Medikamente ohne Rezept in dringenden Notfällen erlaubt.
- • Erhöhte Notdienstpauschale und Jobsharing-Modell beschlossen.
Hintergrund und Beschluss
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 der umfassenden Apothekenreform zugestimmt, drei Wochen nach dem Bundestag. Die Reform erweitert die Befugnisse von Apotheken deutlich, um die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, zu stärken.
Neue Leistungen der Apotheken
Apotheken dürfen künftig alle Totimpfstoffe verabreichen, etwa gegen Tetanus und FSME – bisher nur Grippe und Covid-19. Zudem sind nach Schulungen Blutabnahmen zur Medikamentenkontrolle erlaubt. In dringenden Fällen können Apotheker auch bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept und auf Selbstzahlung ausgeben, allerdings nur einmalig die kleinste Packung langfristig eingenommener Arzneimittel oder bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.
Stärkung des ländlichen Raums
Die Notdienstpauschale steigt, und es wird ein Jobsharing für Apotheker eingeführt. Probeweise können unter bestimmten Bedingungen auch erfahrene Pharma-Assistenten eine Apotheke leiten. Die Mehrkosten belasten vor allem die gesetzlichen Krankenkassen.
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