Bundesrat fordert besseren Schutz vor heimlichen Spannervideos
Wichtige Fakten
- • Bundesrat fordert Gesetzesentwurf gegen heimliche voyeuristische Aufnahmen
- • Betroffen sind vor allem Frauen und Mädchen in sexualisierten Kontexten
- • Justizministerin Hubig kündigte Gesetzesentwurf für Anfang 2026 an
- • Technik wie Smartphones senkt Hemmschwelle für solche Taten
Gesetzeslücken im Fokus
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken im Strafrecht schließt, um Frauen und Mädchen besser vor heimlich aufgenommenen voyeuristischen Fotos und Videos zu schützen. Laut einer Entschließung der Länder sollen damit der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden.
Konkrete Fälle und politische Initiativen
Betroffen sind Aufnahmen in sexualisierten Kontexten, wie heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an Orten wie Saunen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte bereits im Januar angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, der bis Anfang 2026 vorgelegt werden soll, obwohl nicht alle Länder bisher zustimmen.
Hintergrund und gesellschaftliche Relevanz
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein betonte, dass Gewalt gegen Frauen oft heimlich erfolge, was besonders perfide sei, da moderne Technik wie Smartphones die Hemmschwelle senke. Er wies darauf hin, dass solche Taten die Würde der Opfer angreifen und seelische Verletzungen verursachen, weshalb Täter nicht straffrei bleiben dürften.
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