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Inland 25.03.2026, 15:50 Aktualisiert: 25.03.2026, 18:07

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für Recht auf Reparatur

Hersteller müssen Geräte wie Waschmaschinen und Smartphones reparierbar konstruieren.

Wichtige Fakten

  • Hersteller müssen Geräte wie Waschmaschinen und Smartphones reparierbar konstruieren.
  • Ersatzteile müssen zu angemessenen Preisen für mindestens 7-10 Jahre angeboten werden.
  • Software, die Reparaturen verhindert, ist grundsätzlich verboten.
  • Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie bis zum 31. Juli 2026 um.
  • Verbraucher erhalten mehr Rechte über die zweijährige Gewährleistung hinaus.

Gesetzesentwurf verabschiedet

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zum Recht auf Reparatur verabschiedet, der Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Smartphones und Kühlschränken verpflichtet, Reparaturen innerhalb der üblichen Lebensdauer zu angemessenen Preisen anzubieten. Dies soll unabhängig von der Produktgarantie gelten und Verbraucher stärken sowie mehr Nachhaltigkeit fördern, wie Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) mitteilte.

Details der Regelungen

Das Gesetz sieht vor, dass Geräte reparierbar konstruiert sein müssen und Ersatzteile zu nicht abschreckenden Preisen verfügbar sind. Für Waschmaschinen gilt eine Mindestdauer von zehn Jahren, für Smartphones sieben Jahre ab Produktionsende. Software, die Reparaturen blockiert, ist grundsätzlich verboten, und Original-Ersatzteile sind nicht zwingend vorgeschrieben, mit Ausnahmen zum Schutz geistigen Eigentums.

Umsetzung und nächste Schritte

Der Bundestag muss noch über das Gesetz beraten, das bis zum 31. Juli 2026 fertig sein muss, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Verbraucher erhalten damit erweiterte Rechte über die bisherige zweijährige Gewährleistung hinaus, und die Regierung plant Anreize wie eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, um Reparaturen zu fördern.

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