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Inland 22.04.2026, 14:15 Aktualisiert: 22.04.2026, 15:23

Bundesregierung plant Speicherpflicht für IP-Adressen

Internetprovider müssen IP-Adressen drei Monate speichern.

Wichtige Fakten

  • Internetprovider müssen IP-Adressen drei Monate speichern.
  • Zugriff nur bei Anfangsverdacht auf Straftaten möglich.
  • Ziel: Bekämpfung von Terror, Hasskriminalität und Betrug.
  • Kritik: Linke und Grüne warnen vor Massenüberwachung.
  • Bundestag muss noch über das Gesetz beraten.

Gesetzesvorhaben zur IP-Adressen-Speicherung

Die Bundesregierung hat im Kabinett beschlossen, Internetzugangsanbieter per Gesetz zu verpflichten, alle vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Ziel ist es, Straftaten wie Online-Betrug, Hasskriminalität, Terrorismus und Kinderpornografie besser aufklären zu können, da IP-Adressen oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittler sind. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Regelungen haben, und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht darin ein Mittel gegen Extremismus und organisierte Kriminalität, ohne einen "gläsernen Bürger" zu schaffen.

Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken

Kritiker wie die Linke und die Grünen warnen vor einer "Massenüberwachung durch die Hintertür" und einer anlasslosen Speicherpflicht. Sie verweisen darauf, dass frühere Versuche zur Vorratsdatenspeicherung 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, weil sie unverhältnismäßig in das Fernmeldegeheimnis eingriffen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die neue Regelung keine Persönlichkeitsprofile ermöglicht und weder Kommunikationsinhalte noch Standortdaten umfasst. Der Bundestag muss noch über den Gesetzentwurf beraten.

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