EU einigt sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten – Italienische Lager in Albanien teilweise legitimiert
Wichtige Fakten
- • EU-Unterhändler einigten sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten.
- • Die Zentren sollen von Drittstaaten selbst verwaltet werden.
- • Italien betreibt in Albanien eigene Lager unter italienischem Recht.
- • Italienische Richter stoppten bisher beschleunigte Asylverfahren in Albanien.
- • EU-Asylpakt ab 12. Juni soll einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer bringen.
Hintergrund und EU-Einigung
Die EU-Unterhändler haben beschlossen, dass Mitgliedsländer Abschiebezentren in Drittstaaten einrichten können. Italiens Innenminister Matteo Piantedosi bezeichnete das bestehende italienische Abschiebelager in Albanien als innovative Lösung und Vorbild für Europa. Allerdings legitimiert die EU-Einigung die italienischen Lager nur teilweise, da die Zentren in Drittstaaten von diesen selbst verwaltet werden sollen – Italien betreibt seine Zentren in Albanien jedoch in Eigenregie.
Italienische Pläne und rechtliche Hürden
Ursprünglich plante Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni, Migranten aus sicheren Herkunftsländern in Albanien beschleunigte Asylverfahren durchführen zu lassen, ohne dass sie italienischen Boden betreten. Dies wurde von italienischen Richtern dreimal gestoppt, vor allem wegen der unklaren Definition sicherer Herkunftsländer. Der EU-Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, soll eine gemeinsame Liste solcher Länder bringen und beschleunigte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen ermöglichen, was Melonis Pläne unterstützen könnte.
Weitere juristische und politische Entwicklungen
Bereits im April hatte der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs das albanische Modell grundsätzlich für vereinbar mit EU-Recht erklärt, sofern die Rechte der Asylsuchenden gewahrt werden. Italien hat die nötigen Anpassungen in einem Einwanderungsgesetz verpackt, das im Senat feststeckt. Meloni wird wohl auf ein Eildekret ausweichen, das nachträglich vom Parlament genehmigt werden muss.
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