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Wirtschaft 01.07.2026, 08:14 Aktualisiert: 01.07.2026, 10:02

EU führt Zollabgabe auf Kleinsendungen von Temu & Co. ein

Seit 1. Juli 2026 gilt eine Zollabgabe von drei Euro pro Produktkategorie für Kleinsendungen.

Wichtige Fakten

  • Seit 1. Juli 2026 gilt eine Zollabgabe von drei Euro pro Produktkategorie für Kleinsendungen.
  • Die EU will mit der Reform unfaire Konkurrenz bekämpfen und Verbraucher schützen.
  • Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll die Umsetzung überwachen.
  • Bis 2028 ist eine zentrale digitale Zollplattform für alle 27 EU-Staaten geplant.
  • Unternehmen können die Zollkosten auf Verbraucher umlegen, z.B. über höhere Preise.

Neue Zollabgabe für Kleinsendungen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine Übergangslösung, die auch für kleine Pakete aus Drittstaaten eine Zollabgabe vorsieht. Pro Produktkategorie in einem Paket werden drei Euro fällig. Damit sollen Billiganbieter wie Temu, Shein und AliExpress eingedämmt werden, die zuvor von der Zollfreigrenze von 150 Euro profitierten und Pakete oft aufteilten, um Zölle zu umgehen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden EU-Zollreform.

Ziel: Schutz von Verbrauchern und Unternehmen

Die EU-Kommission hatte im Mai 2026 eine Strafzahlung von 200 Millionen Euro gegen Temu verhängt, da die Plattform nicht ausreichend gegen illegale Produkte vorgehe. Mit der Zollabgabe sollen unsichere Produkte wie mangelhafte Ladegeräte oder giftige Kleidung besser kontrolliert werden. Die Regelung zielt darauf ab, europäische Unternehmen vor unfairer Konkurrenz zu schützen. Im November 2026 wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Pakete aus Drittstaaten eingeführt.

Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen

Die Kosten trägt zunächst der Unternehmer, kann sie aber auf die Käufer umlegen – etwa durch höhere Preise oder Versandkosten. Zudem könnten sich Lieferzeiten verlängern, da die Zollbehörden die neuen Regeln erst umsetzen müssen. Experten erwarten, dass sich große Anbieter wie Temu Lager in der EU aufbauen, um Container importieren zu können, was kleinere Start-ups benachteiligen könnte. Bis 2028 ist ein digitales Zollsystem geplant, das Kontrollen vereinfacht und vertrauenswürdige Unternehmen bevorzugt.

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