EU-Klimaschutzverordnung: Bahn streicht Pommes im Bordbistro
Wichtige Fakten
- • Bahn verzichtet auf Tiefkühl-Pommes im Bordbistro.
- • EU-F-Gase-Verordnung verbietet schrittweise klimaschädliche Kältemittel ab 2024.
- • Bahn nutzt Gelegenheit für kompletten Verzicht auf Tiefkühlketten.
- • Seit Januar dürfen keine neuen Kühlgeräte mit schädlichen Gasen mehr installiert werden.
- • Supermarktketten investieren bereits in alternative Kühlsysteme mit Propan.
Hintergrund der EU-Verordnung
Die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 zur Reduzierung fluorierter Treibhausgase hat konkrete Auswirkungen auf das Bordbistro der Deutschen Bahn. Seit 2024 werden klimaschädliche Kältemittel schrittweise verboten, was zum Ausstieg aus Tiefkühlprodukten wie Pommes führt. Ab Januar 2025 dürfen keine neuen Kältemittel dieser Art mehr in Geräten verwendet werden.
Versorgung im Bordbistro betroffen
Die Bahn nutzt die Regelung, um auf aufwändige Tiefkühlketten komplett zu verzichten. Betroffen sind nicht nur die Pommes, sondern auch die Versorgung mit Eiswürfeln. Laut Umweltbundesamt geht es um einen kontinuierlichen Rückgang bis zum totalen Ausstieg bis 2050.
Umbau im Einzelhandel
Größere Supermarktketten haben bereits in klimafreundlichere Systeme investiert. Mittelständische Unternehmen müssen in Zukunft umrüsten – oft wird Propan als Alternative genannt, wobei Brandschutzauflagen die Komplexität erhöhen.
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