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Politik 16.07.2026, 16:51 Aktualisiert: 16.07.2026, 18:01

EU plant einheitliche Altersgrenzen für soziale Medien

EU-Kommission will nach Sommer Gesetzesvorschlag zu Social-Media-Altersgrenzen vorlegen.

Wichtige Fakten

  • EU-Kommission will nach Sommer Gesetzesvorschlag zu Social-Media-Altersgrenzen vorlegen.
  • Experten empfehlen Nutzung unter 13 nur mit elterlicher Aufsicht.
  • Frankreich, Spanien, Griechenland planen eigene Gesetze mit höheren Altersgrenzen.
  • EU-Kommission verlangt vorrangige Regelung auf EU-Ebene über DSA/DMA.
  • Bürgerrechtler warnen vor Überwachungsinfrastruktur durch Altersverifikation.

Hintergrund der EU-Initiative

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will auf Basis einer Expertenempfehlung noch nach dem Sommer 2026 ein Gesetz zur Altersbeschränkung für soziale Medien in der EU vorlegen. Die von ihr beauftragten Wissenschaftler empfehlen, dass Kinder unter 13 Jahren nur unter elterlicher Aufsicht oder in der Schule soziale Medien nutzen sollten. Deutschland, Frankreich, Spanien und Griechenland drängen auf schnellere Lösungen– teilweise mit nationalen Gesetzen, die jedoch mit EU-Recht vereinbar sein müssen.

Konflikt um nationale und EU-weite Regelungen

Die EU hat bisher keine einheitliche Altersgrenze. Während Experten für 13 Jahre mit Aufsicht votieren, streben Frankreich (15), Spanien und andere höhere Grenzen an. Die EU-Kommission pocht auf vorrangige EU-Regulierung mittels des Digital Services Act (DSA) und DMA. Frankreich musste sein eigenes Gesetz bereits an Brüsseler Vorgaben anpassen. Sollte die EU zu lange brauchen, schließt die deutsche Familienministerin Karin Prien nationale Alleingänge nicht aus– trotz des Risikos eines Flickenteppichs.

Herausforderung Altersprüfung und Kritik

Neben der Altersgrenze ist die praktische Umsetzung das Kernproblem. Erste Erfahrungen in Australien zeigen massive Umgehungen. Brüssel arbeitet an technischen Lösungen, die Unternehmen auf Freiwilligkeit basieren. Bürgerrechtler wie Epicenter.works warnen vor Überwachungsinfrastruktur und plädieren für gerätebasierte Alternativen. Dennoch besteht breiter Konsens über Kinderschutz– z.B. durch Verbote von süchtigmachenden Funktionen, die im bestehenden EU-Recht aber bereits vorgesehen sind. Die Frage nach Datenschutz vs. Schutz Verhält bleibe letztlich politische Härte.

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