Frankreich: Polizei-Schüsse gelten künftig als Notwehr
Wichtige Fakten
- • Dienstwaffengebrauch von Polizisten gilt künftig als Notwehr.
- • Opfer müssen regelwidrige Nutzung durch Beamten beweisen.
- • Gesetz wurde mit 313 zu 199 Stimmen verabschiedet.
- • Kritiker fordern Petition gegen „Lizenz zum Töten“.
- • Regierung brachte Gesetz mit Stimmen des Rassemblement National durch.
Neues Polizeigesetz in Frankreich
Die französische Nationalversammlung hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das den Dienstwaffengebrauch von Polizisten per se als Notwehr einstuft. Mit 313 zu 199 Stimmen wurde der Vorschlag des konservativen Abgeordneten Eric Pauget angenommen. Kritiker sind entsetzt und befürchten Straflosigkeit für Polizeigewalt.
Kontroverse und Proteste
Aktivist Jay Carthervé rief während der WM-Feierlichkeiten zur Petition gegen die „Lizenz zum Töten“ auf. Seiner Ansicht nach ist das Gesetz besonders gefährlich für junge Männer mit arabischem Aussehen oder schwarzer Hautfarbe. Die Polizeigewerkschaft Alliance Police Nationale begrüßt hingegen die „Umkehr der Beweislast“, wonach das Opfer den Nachweis eines rechtswidrigen Schusses erbringen muss.
Hintergrund
Die Regierung brachte das Gesetz mit den Stimmen des rechtsnationalen Rassemblement National durch. Die Idee geht auf Jean-Marie Le Pen zurück, der sie 2007 in sein Wahlprogramm aufnahm. Anwalt Arié Alimi von der Menschenrechtsliga kritisiert: De facto sei es künftig fast unmöglich, Polizeibeamte wegen unrechtmäßiger Schüsse zu belangen. Schon heute sei der Nachweis von Rechtswidrigkeit bei Polizeischüssen trotz Videomaterial enorm schwierig, wie der Fall des 17-jährigen Nahel 2023 zeige.
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