Hessen will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen
Wichtige Fakten
- • Bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.
- • Bundesrat-Inititative am 8. Mai 2026.
- • Zahl antisemitischer Vorfälle stark gestiegen.
- • Kein explizites Verbot von Kritik an Israel.
Gesetzentwurf gegen Antisemitismus
Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Die Initiative soll am 8. Mai 2026 im Bundesrat eingebracht werden. Ziel ist es, im Kampf gegen Antisemitismus eine Lücke im Strafrecht zu schließen. Bislang ist die Leugnung des Existenzrechts nicht explizit strafbar. Künftig sollen überführte Täter mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Die Landesregierung betont, dass friedliche Kritik an Israel weiterhin möglich bleiben soll.
Hintergrund und Reaktionen
Hintergrund ist die deutliche Zunahme antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023. Laut Bundesverband Rias stieg die Zahl der Vorfälle von rund 1.957 im Jahr 2020 auf 8.627 im Jahr 2024. Der Gesetzentwurf stößt auf geteilte Meinungen: Während die Jüdische Gemeinde Frankfurt ihn als längst überfällig begrüßt, warnen Kritiker wie Meron Mendel von der Bildungsstätte Anne Frank vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und möglicher Verunsicherung. Justizminister Christian Heinz (CDU) hält die Regelung für ausreichend klar, räumt aber Diskussionsbedarf ein. Der Entwurf muss nun über Bundesrat und Bundestag, um Gesetz zu werden.
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