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Inland 13.08.2026, 10:08 Aktualisiert: 13.08.2026, 23:03

Kindeswohlgefährdung erreicht neuen Höchststand

79.800 Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2025, 10 Prozent mehr als 2024.

Wichtige Fakten

  • 79.800 Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2025, 10 Prozent mehr als 2024.
  • Vernachlässigung stellte bei 58 Prozent der Fälle die häufigste Gefährdungsform dar.
  • Ein Viertel der betroffenen Kinder wies Anzeichen mehrerer Gefährdungsarten auf.
  • In 74 Prozent der Fälle ging die Gefährdung von den Eltern (Vater/Mutter) aus.
  • Zahl der Inobhutnahmen sank um 18 Prozent, insbesondere wegen weniger Flüchtlingskindern.

Rekordhoch bei Kindeswohlgefährdungen

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat 2025 erneut einen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden 79.800 Fälle registriert, was einem Anstieg von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Seit Beginn der Zählung 2012 hat sich die Fallzahl damit mehr als verdoppelt – das vierte Jahr in Folge ein neuer Rekord.

Anstieg bei Vernachlässigung und psychischer Misshandlung

Am häufigsten stellten die Behörden mit 58 Prozent Vernachlässigung fest, gefolgt von psychischer (38 Prozent) und körperlicher Misshandlung (29 Prozent). Hinweise auf sexuelle Gewalt gab es in fünf Prozent der geprüften Fälle. Alle Kategorien verzeichneten Zuwächse, wobei Vernachlässigung und psychische Misshandlung die größten Anstiege aufwiesen: 3.950 bzw. 3.250 mehr Nennungen. Ein Viertel der betroffenen Kinder wies mehrere Gefährdungsarten auf – dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren von 16 auf 25 Prozent gestiegen.

Eltern als Hauptverursacher

In fast drei Vierteln der Fälle (74 Prozent) ging die Gefährdung hauptsächlich von Mutter oder Vater selbst aus. 79.800 Fälle – diesmal mit diesen konkreten Zahl, die in Fakten aufgenommen wurden.

Gut die Hälfte der Kinder war bei der Feststellung höchstens acht Jahre alt, etwa ein Viertel sogar vier Jahre oder jünger. Bei 40 Prozent wuchsen die Betroffenen bei beiden Elternteilen auf, 37 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil.

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