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Inland 07.07.2026, 10:16 Aktualisiert: 07.07.2026, 23:02

Heizungsförderung wird sozial gestaffelt und gekürzt, neue Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt

Bund spart bis 2030 rund 2,1 Mrd. Euro durch Förderkürzung.

Wichtige Fakten

  • Bund spart bis 2030 rund 2,1 Mrd. Euro durch Förderkürzung.
  • Höchstfördersumme für Gutverdiener sinkt bis 2030 auf 6.600 Euro.
  • Geringverdiener erhalten 2026 bis zu 22.400 Euro Förderung.
  • Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt bei steigendem Biobrennstoffanteil.
  • 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung des alten Heizungsgesetzes entfällt.

Förderkürzung und soziale Staffelung

Die Bundesregierung plant, die staatliche Unterstützung für den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Wie aus einer dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegenden Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, sollen die Mittel stärker auf soziale Faktoren ausgerichtet werden. Der Bund will durch die Kürzungen rund 2,1 Milliarden Euro bis 2030 einsparen.

Neue Fördersätze und Einkommensschwellen

Bislang ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent mit einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 Euro möglich. Künftig soll die Höchstsumme für Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 30.000 Euro noch in diesem Jahr auf 19.600 Euro sinken, schrittweise alle sechs Monate bis auf 13.200 Euro im Jahr 2030. Für Einkommen ab 40.000 Euro gilt bereits jetzt eine Obergrenze von 16.500 Euro, die bis 2030 auf 6.600 Euro fallen soll. Geringverdiener unter 30.000 Euro Jahreseinkommen erhalten vorerst mehr: bis zu 22.400 Euro, doch auch dieser Betrag soll künftig sinken. Ein Kinderbonus erhöht die Einkommensschwelle für die höchste Förderung auf 40.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind.

Gesetzesänderung: Neue Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt

Parallel zur Förderkürzung wird das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition aufgeweicht. Die Regelung, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen können künftig wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, sofern die Betreiber den Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan schrittweise erhöhen. Brennstoffhändler sollen ab 2045 verpflichtend auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, ist ungewiss: Die Koalition wartet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab, das eine Klage der Linken gegen das Gesetz prüft.

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