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Gesellschaft 05.08.2026, 05:06 Aktualisiert: 05.08.2026, 08:02

Londoner U-Bahn: Werbeplakat für „The Mummy“ wegen Kindesdarstellung verboten

ASA verbietet The-Mummy-Plakat in Londoner U-Bahn wegen toter Kindesdarstellung.

Wichtige Fakten

  • ASA verbietet The-Mummy-Plakat in Londoner U-Bahn wegen toter Kindesdarstellung.
  • 30 Beschwerden führten zum Verbot des Posters.
  • Plakat zeigte realistische Mumie mit totenkindähnlichen Zügen, für Kinder verstörend.
  • Warner Bros verteidigte Poster als harmlos, aber Werbeaufsicht sah Verstoß.
  • Fernsehwerbung ab 19:30 erlaubt, andere Horror-Plakate nicht beanstandet.

Werbeaufsicht verbietet „The Mummy“-Plakat in Londoner U-Bahn

Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat Werbeplakate für den Horrorfilm „The Mummy“ von der Londoner U-Bahn und anderen Außenwerbeflächen verbannt. Das teilte die Behörde mit. Hintergrund sind 30 Beschwerden, die das Plakat als verstörend empfanden, da es eine realistische Darstellung eines toten Kindes zeige.

Details und Begründung der ASA

Das Plakat zeigt eine weibliche Figur mit mumienhaftem Aussehen, eingesunkenen Gesichtszügen und einem geschwollenen Auge. Die ASA befand, dass die graue Haut, die rissigen Lippen und der leere Blick zusammen den Eindruck eines toten Kindes erweckten und für junge Kinder verstörend wirken könnten. Obwohl Warner Bros argumentierte, dass die Figur eine „lebende Mumie“ sei, die als Erwachsene zurückkehrt, folgte die Behörde den Beschwerden. Ein Plakat war zudem direkt von einer Kinderkrippe aus sichtbar, was das Verbot weiter stützte.

Hintergrund und weitere Entscheidungen

Die Fernseh- und Streaming-Werbung für den Film wurde nicht verboten, da sie nur nach 19:30 Uhr ausgestrahlt werden durfte. Parallel wies die ASA Beschwerden gegen einen anderen Horrorfilm, „They Will Kill You“, zurück, da dessen Darstellung stark stilisiert und eindeutig fiktiv sei. Die Entscheidung zeigt, wie streng Werbeaufsichten in Großbritannien mit potenziell belastenden Bildern umgehen.

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