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Gesellschaft 14.06.2026, 08:25 Aktualisiert: 14.06.2026, 10:05

Marmelade darf wieder Marmelade heißen: Neue EU-Regeln in Kraft

Marmelade muss nicht mehr nur aus Zitrusfrüchten bestehen.

Wichtige Fakten

  • Marmelade muss nicht mehr nur aus Zitrusfrüchten bestehen.
  • Zitrusmarmelade muss jetzt als solche erkennbar sein.
  • Honiggläser müssen konkret Herkunftsländer und Anteile nennen.
  • Die EU-Frühstücksrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt.
  • Änderung gilt ab heute, Altbestände dürfen weiterverkauft werden.

Marmelade wird wieder Marmelade

Seit dem 14. Juni 2026 darf jedes Fruchtprodukt als Marmelade bezeichnet werden, nicht nur solche aus Zitrusfrüchten. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde nun in deutsches Recht umgesetzt. Bislang musste bei Früchten außer Zitrus der Begriff Konfitüre verwenden werden – eine traditionelle britische Regelung, die mit dem Brexit infrage gestellt wurde. Zitrusmarmeladen müssen zukünftig explizit gekennzeichnet werden, etwa als Orangen- oder Zitronenmarmelade, um Verwirrung zu vermeiden.

Herkunft von Honig transparenter

Neben der Marmelade gibt es auch Änderungen bei der Honigkennzeichnung: Auf Gläsern und Etiketten müssen alle Herkunftsländer eines Mischhonigs in absteigender Reihenfolge sowie deren Gewichtsanteile Prozent angegeben werden. Bisher waren pauschale Angaben wie ‚Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern‘ ausreichend. Honig, der nach alten Vorgaben abgefüllt ist, darf jedoch weiterverkauft werden.

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