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Netzentgelt-Reform: Mehrkosten für Solar-Prosumer ab 2029
Bundesnetzagentur plant Grundpreiserhöhung für Solar-Prosumer ab 2029.
Wichtige Fakten
- • Bundesnetzagentur plant Grundpreiserhöhung für Solar-Prosumer ab 2029.
- • Reform Agnes soll Netzentgelte für Prosumer um bis zu 100 Euro/Jahr erhöhen.
- • Stromproduzenten sollen künftig jährlich 4-7 Euro/kW Einspeiseentgelt zahlen.
- • Balkonkraftwerke bleiben von der Grundpreiserhöhung ausgenommen.
- • Bis 2032 will Behörde dynamische Netzentgelte einführen.
Hintergrund der Reform
Die Bundesnetzagentur hat einen vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Netzentgelte (Agnes) veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt. Ziel ist es, eine faire Kostenverteilung zu schaffen - insbesondere bei Prosumern mit eigener Solaranlage und Speicher.Mehrkosten für Prosumer
Ab 2029 sollen Prosumer höhere Grundpreise für ihren Stromanschluss zahlen. Die jährliche Belastung liegt voraussichtlich unter 100 Euro. Die Behörde begründet dies damit, dass diese Haushalte das Netz nutzen, aber nur teilweise Netzentgelte zahlen. Ausgenommen bleiben Betreiber von Balkonkraftwerken.Kritik aus der Branche und Auswirkungen
Der Solarverband BSW kritisiert die Mehrbelastung und fehlende Anreize für netzdienlichen Speichereinsatz. Weitere Punkte des Reformpakets: Künftig sollen auch Stromerzeuger mit einem Einspeiseentgelt von 4-7 Euro/kW belastet werden. Dynamische Netzentgelte werden nicht vor 2032 eingeführt.Das könnte Sie auch interessieren
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