Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt
Wichtige Fakten
- • Bundestag und Bundesrat kippten die strengen Heizungsregeln der Ampel.
- • Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt, müssen aber Biokraftstoffe beimischen.
- • Die Förderung für Wärmepumpen wird gekürzt und stärker sozial gestaffelt.
- • Klimaverbände kündigen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an.
Neues Gesetz: Heizungsregeln der Vorgängerregierung zurückgenommen
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, mit dem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt wird. Das alte Heizungsgesetz der Ampelkoalition sah vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Künftig ist Technologieoffenheit gegeben: Eigentümer können wieder frei wählen, ob sie eine Wärmepumpe, Fernwärme oder eine fossile Heizung einbauen. Voraussetzung für fossile Heizungen ist jedoch eine steigende Beimischung von klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan oder Bio-Öl – die sogenannte „Bio-Treppe“ – und ab 2028 eine Grüngasquote für bestehende Anlagen.
Reaktionen: Lob von Union, scharfe Kritik von Grünen und Umweltverbänden
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller begrüßte die neue Wahlfreiheit. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge kritisierte das Gesetz hingegen als „Brandbeschleuniger für die Klimakrise“. Auch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe sehen einen Widerspruch zu den Klimazielen und haben eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Zudem wurde die Förderung für den Heizungstausch gekürzt: Ab dem 21. Juli werden die Zuschüsse für Wärmepumpen vor allem für mittlere und höhere Einkommen reduziert.
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