Samidoun: Landesmedienanstalten sperren Website des verbotenen Netzwerks
Wichtige Fakten
- • Samidoun ist seit November 2023 in Deutschland verboten.
- • Website des Netzwerks blieb jahrelang erreichbar.
- • Landesmedienanstalten sperren Angebote erst ab 2026.
- • Provider haben keine proaktive Überwachungspflicht.
Hintergrund des Verbots
Die israelfeindliche Organisation Samidoun ist in Deutschland seit November 2023 verboten. Unter dem Deckmantel einer Gefangensolidaritätsorganisation verbreitete sie auf ihrer Webseite israel- und judenfeindliche Propaganda, darunter "Jubelfeiern" zu den Terrorangriffen der Hamas im Oktober 2023.Warum die Website lange erreichbar blieb
Obwohl das Bundesinnenministerium die Internetpräsenz mit dem Vereinsverbot belegte, blieb die Website jahrelang online. Provider wie Hosting- oder Access-Provider sind rechtlich nicht verpflichtet, Inhalte proaktiv zu überwachen – ein sogenanntes Haftungsprivileg schützt sie, solange kein Vorsatz besteht.
Einschreiten der Landesmedienanstalten
Erst 2026 erließen die Landesmedienanstalten eigene Sperrverfügungen, nachdem die KJM eine Sperrung angeordnet hatte. Diese Umsetzung erfolgte jedoch nur schrittweise, da die Anstalten ein Vereinsverbot nicht direkt medienrechtlich anwenden können. Es gibt kein deutschlandweites Konzept zur Kontrolle von Sperren, und auch Nachfragen bei Providern über die Umsetzung sind rechtlich nicht gedeckt.
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