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Wirtschaft 21.04.2026, 14:34 Aktualisiert: 21.04.2026, 18:09

Steigende Kerosinkosten verteuern Flüge: Airlines fordern Lockerung von Umwelt- und Passagierrechten

Air France-KLM erhöht Langstrecken-Economy-Tickets um 50 Euro pro Hin- und Rückflug.

Wichtige Fakten

  • Air France-KLM erhöht Langstrecken-Economy-Tickets um 50 Euro pro Hin- und Rückflug.
  • Bei Pauschalreisen sind Preiserhöhungen bis 8% möglich, bei Überschreitung kostenfreie Stornierung.
  • Airlines UK fordert, Kraftstoff-Engpässe als außergewöhnliche Umstände einzustufen.
  • Pauschalreisen bieten gesetzlichen Insolvenzschutz, Einzelflüge nicht.
  • Flugannullierungen berechtigen zu Ersatzbeförderung oder Rückerstattung plus Betreuungsleistungen.

Preisentwicklung und Auswirkungen

Steigende Kerosinpreise führen zu deutlich höheren Kosten für Fluggesellschaften, die diese an Passagiere weitergeben. Laut einer Studie von Transport & Environment erhöhen sich die Treibstoffkosten für innereuropäische Flüge im Schnitt um 29 Euro pro Passagier, auf Langstrecken um 88 Euro. Air France-KLM hat bereits angekündigt, Langstrecken-Economy-Tickets um 50 Euro pro Hin- und Rückflug zu verteuern, während Lufthansa und Ryanair vor weiteren Preiserhöhungen warnen. Die Internationale Energieagentur warnt, dass Europa nur noch sechs Wochen Kerosinvorräte habe und Flugausfälle drohen könnten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Reisende

Bei reinen Flugtickets sind nachträgliche Preiserhöhungen nur mit wirksamer Vertragsklausel möglich. Für Pauschalreisen dürfen Veranstalter Preise bis zu acht Prozent erhöhen, wenn dies vertraglich vorgesehen und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Bei Überschreitung dieser Grenze können Reisende kostenfrei stornieren. Die Airlines UK, ein Branchenverband, fordert die britische Regierung auf, Kraftstoff-Engpässe als außergewöhnliche Umstände einzustufen, was Entschädigungsansprüche für Passagiere bei Annullierungen oder Verspätungen einschränken würde.

Insolvenzschutz und Stornierungsrechte

Pauschalreisen bieten gesetzlichen Insolvenzschutz durch Fonds wie den Deutschen Reisesicherungsfonds, während für Einzelflüge kein vergleichbarer Schutz besteht. Bei Flugannullierungen haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung, unabhängig von außergewöhnlichen Umständen, sowie auf Betreuungsleistungen bei Wartezeiten. Die Airlines UK fordert zudem die vorübergehende Aussetzung des Emissionshandelssystems und Lockerungen bei Nachtflugbeschränkungen, um Kosten zu senken und Flexibilität zu erhöhen.

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