Urteil: Mehrere Handgepäckstücke müssen kostenlos sein
Wichtige Fakten
- • OLG Hamm: Mehrere Handgepäckstücke kostenlos, wenn zusammen maßgerecht.
- • EuGH 2014: Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil, keine Extragebühr.
- • Extragepäck am Check-in darf weiterhin kostenpflichtig sein.
Urteil des OLG Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Flugreisende mehrere Handgepäckstücke kostenlos mit an Bord nehmen dürfen, solange sie zusammen das vorgegebene Maß (40x30x20 cm) nicht überschreiten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling, die für ein zweites Handgepäckstück eine Gebühr verlangte.
Hintergrund und EU-Recht
Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2014, wonach Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung ist und keine gesonderten Gebühren verlangt werden dürfen, wenn es vernünftigen Anforderungen entspricht. Die Richter in Hamm sahen keinen Grund, warum nicht auch mehrere Taschen kostenlos sein sollten, solange sie zusammen unter den Vordersitz passen.
Auswirkungen
Das Urteil betrifft alle Fluggesellschaften, die von deutschen Flughäfen abfliegen. Gebühren für Aufgabegepäck oder Übergewicht bleiben jedoch zulässig, da hier zusätzliche Kosten entstehen. Vueling kann noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, aber die Erfolgsaussichten gelten als gering.
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