Verfahren gegen Jens Spahn wegen Maskenbeschaffung eingestellt
Wichtige Fakten
- • Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren gegen Jens Spahn ein
- • Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat festgestellt
- • Über 170 Strafanzeigen waren seit Juni 2025 eingegangen
- • Vorwürfe betrafen Vorteilsannahme und Untreue als Gesundheitsminister
- • Sonderermittlerbericht und Bundesrechnungshofsberichte wurden ausgewertet
Einstellung des Verfahrens
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit Maskenkäufen während der Corona-Pandemie eingestellt. Eine Prüfung habe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben", teilte die Behörde mit. Ermittlungen wurden demnach gar nicht erst aufgenommen.
Hintergrund der Vorwürfe
Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen, die sich insbesondere auf mögliche Vorteilsannahme und Untreue während seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister richteten. Die Generalstaatsanwaltschaft zog für ihre Bewertung Berichte der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof sowie des Bundesrechnungshofs heran und wertete diese vor allem in strafrechtlicher Hinsicht aus.
Kritik an der Maskenbeschaffung
Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte das Gesundheitsministerium unter Spahns Leitung große Mengen Schutzmasken beschafft, was später wegen des erheblichen Umfangs und hoher Kosten in die Kritik geriet. Ein Bericht der Sonderermittlerin Sudhof hatte das damalige Vorgehen scharf kritisiert und Spahn unter anderem vorgeworfen, überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn wies diese Vorwürfe stets zurück.
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