Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Ein Eilantrag des Onlineportals Nius gegen Ministerpräsident Daniel Günther wurde abgelehnt.
Günther trat in der Talkshow bei Markus Lanz am 7. Januar 2026 auf.
Das Verwaltungsgericht urteilte, Günther habe in seiner Rolle als CDU-Politiker und nicht als Ministerpräsident gesprochen.
Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts betonen die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern, die hier nicht verletzt wurde.
Nius kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Unabhängig vom Eilantrag läuft das Hauptsacheverfahren weiter.
Das Neutralitätsgebot leitet sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien ab.
"Nius kann weiterhin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen, und das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte folgen."