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Landgericht Zweibrücken verurteilte 26-Jährigen zu zehn Jahren Haft.
Opfer Serkan Çalar erlitt tödliche Hirnblutung nach Faustschlägen.
Kampfsport-Argument der Nebenklage konnte Tötungsvorsatz nicht belegen.
Hinterbliebene legen Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Tat löste bundesweite Sicherheitsdebatte bei der Deutschen Bahn aus.
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Bundesgerichtshof wird die rechtliche Bewertung des Tötungsvorsatzes prüfen."