Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Bundesjustizministerin Hubig (SPD) fordert strafrechtliche Neubewertung des Schwarzfahrens zur Entlastung der Justiz.
Der Deutsche Anwaltverein unterstützt dies und verweist auf jährliche Kosten von 200 Millionen Euro für Verfahren.
Die Union lehnt Entkriminalisierung ab und warnt vor Fahrpreiserhöhungen und wirkungslosen Kontrollen.
Nach aktueller Rechtslage droht Nichtzahlern eine Ersatzfreiheitsstrafe nach §265a StGB.
Der DAV fordert echte Entkriminalisierung, nicht nur Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit.
"Die kontroverse Debatte zwischen SPD und Union lässt eine baldige Reform des Strafrechts zum Schwarzfahren unwahrscheinlich erscheinen."