Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Der Entwurf führt drei neue Straftatbestände ein, z.B. für sexualisierte Deepfakes und Cyberstalking.
Strafen können bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen betragen.
Opfer können leichter Account-Sperren und Auskünfte über anonyme Urheber erwirken.
Eine Klarnamen-Pflicht lehnt Hubig ab, satirische Fakes bleiben erlaubt.
Die Debatte erhielt neue Dringlichkeit durch den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.
"Der Gesetzentwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und durch Bundestag und Bundesrat gehen, wobei die Umsetzung durch Personalmangel an Gerichten gefährdet sein könnte."
"Die Debatte um digitale Gewalt gegen Frauen gewinnt an Fahrt, mit konkreten Gesetzesinitiativen und öffentlichem Druck für besseren Schutz."