Alkoholverbot an Bahnhöfen: Lob von Politik und Polizeigewerkschaften, aber auch Zweifel und Kritik
Wichtige Fakten
- • Alkoholverbot soll bis 15. Oktober 2026 an 5.400 Bahnhöfen gelten.
- • Drogenbeauftragter Streeck begrüßt das Verbot als Maßnahme für mehr Sicherheit.
- • Wohnungslosenhilfe kritisiert Verbot als Verdrängung statt Hilfe.
- • Polizeigewerkschaften fordern mehr Personal zur Durchsetzung des Verbots.
Das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen stößt auf ein geteiltes Echo. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßt den Schritt der Deutschen Bahn. 'Bahnhöfe müssen Orte sein, an denen sich Menschen sicher bewegen können', betont er. Auch Bundesinnenminister Dobrindt zeigt sich grundsätzlich positiv, stellt aber die Frage nach der Durchsetzung. Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG loben die Initiative, fordern jedoch mehr Sicherheitspersonal. Die DPolG erklärt: 'Neue Regeln bringen noch keine Sicherheit.' Die Gewerkschaften sehen die Bahn in der Pflicht, die nötigen personellen Voraussetzungen zu schaffen. 'Die Bundespolizei wird erst hinzugezogen, wenn Personen einem Platzverweis nicht nachkommen oder weitere Rechtsverstöße begehen.'
Kritik kommt von der Bundesarbeitgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Sie befürchtet, dass das Verbot wohnungslose Menschen mit Alkoholsucht nur verdränge, statt ihre Lage zu verbessern. 'Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten', sagt Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß. In Hamburg habe man die Erfahrung gemacht, dass Betroffene in angrenzende Stadtteile abgedrängt wurden. Die Bahn plant, das Verbot bis zum 15. Oktober an allen 5.400 Bahnhöfen schrittweise umzusetzen.
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