Steuerprüfung gegen Angela Rayner abgeschlossen: Keine Fahrlässigkeit festgestellt
Wichtige Fakten
- • HMRC stellte keine vorsätzliche Steuerhinterziehung oder Fahrlässigkeit fest.
- • Rayner akzeptierte die Nachzahlung von 40.000 Pfund Stempelsteuer.
- • Sie hatte auf einen Rechtsstreit mit der Steuerbehörde verzichtet.
- • Der Weg für eine mögliche Führungsherausforderung gegen Starmer ist frei.
HMRC-Ergebnis ebnet Weg für politische Ambitionen
Die britische Steuerbehörde HMRC hat die ehemalige stellvertretende Premierministerin Angela Rayner von jeglichem Fehlverhalten in ihrer Steueraffäre freigesprochen. Laut Guardian stellte die Behörde weder vorsätzliche Steuervermeidung noch Fahrlässigkeit fest. Rayner hatte im April 2025 eine Wohnung in Hove für 800.000 Pfund erworben und dabei zunächst den Standardsatz der Stempelsteuer von 30.000 Pfund gezahlt. Nach rechtlicher Überprüfung akzeptierte sie, dass der höhere Satz von 70.000 Pfund fällig gewesen wäre, und zahlte 40.000 Pfund nach.
Rechtliche und politische Implikationen
Rayners Anwälte argumentierten, dass eine Ausnahmeregelung im Finanzgesetz von 2003 für Treuhandfonds behinderter Kinder gegolten habe, da die Wohnungskäufe durch einen Fonds für ihren behinderten Sohn erfolgten. Dennoch verzichtete Rayner auf einen Rechtsstreit, um eine langwierige Auseinandersetzung zu vermeiden. HMRC hätte den Fall angefochten. Der Steuerabschluss ermöglicht ihr nun, sich uneingeschränkt politisch zu engagieren, während Spekulationen über eine Herausforderung von Premierminister Keir Starmer zunehmen.
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