Australische Menschenrechtskommission untersucht Rassismusvorwürfe gegen Regierung von New South Wales
Wichtige Fakten
- • Die Australische Menschenrechtskommission untersucht eine Beschwerde gegen den Minister Steve Kamper und seine Behörde.
- • Die Beschwerde betrifft Vorwürfe rassistischer Diskriminierung gegen südasiatische muslimische und kastenunterdrückte hinduistische Gruppen.
- • Die Kläger werfen der Regierung vor, Bedenken dieser Gemeinschaften zu minimieren und den Hindu Council of Australia trotz Vorwürfen zu unterstützen.
- • Die Kommission lehnte den Vorwurf der Volksverhetzung ab, da dafür keine ausreichenden Argumente vorlagen.
- • Multicultural NSW hat nach eigenen Angaben die beschwerdeführenden Organisationen mehrfach getroffen, um deren Anliegen zu besprechen.
Untersuchung der Menschenrechtskommission
Die Australische Menschenrechtskommission hat eine Beschwerde gegen den Minister für Multikulturalismus von New South Wales, Steve Kamper, und seine Behörde, Multicultural NSW, angenommen. Die Beschwerde wurde im Dezember von der Alliance Against Islamophobia und der Periyar Ambedkar Thoughts Circle of Australia eingereicht und wirft rassistische Diskriminierung vor, insbesondere gegen südasiatische muslimische und kastenunterdrückte hinduistische Gemeinschaften.
Vorwürfe und Reaktionen
Die Kläger beschuldigen die Regierung, Bedenken dieser Gruppen zu minimieren und den Hindu Council of Australia weiterhin in einem Regierungsgremium zu unterstützen, obwohl gegen diesen ebenfalls Vorwürfe erhoben wurden. Ein Sprecher des Hindu Council bestreitet jegliche Diskriminierung. Die Kommission lehnte den Vorwurf der Volksverhetzung ab, da dafür keine ausreichenden Argumente vorlagen, prüft aber andere Aspekte des Racial Discrimination Act.
Hintergrund und Auswirkungen
Die Beschwerde erwähnt auch, dass Multicultural NSW in seinen Berichten kastenbasierte Diskriminierung und hindu-nationalistischen Extremismus nicht erwähnt habe, obwohl es in der Gemeinschaft Bedenken gibt. Ein Regierungssprecher betonte, dass Diskriminierung in New South Wales keinen Platz habe und dass Treffen mit den beschwerdeführenden Gruppen stattfanden. Die Kommission kann eine Schlichtung anbieten, aber keine rechtliche Entscheidung treffen; bei Scheitern könnten Klagen vor Gericht folgen.
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