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Wirtschaft 03.06.2026, 09:30 Aktualisiert: 03.06.2026, 12:01

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Uber-Fahrzeuge

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen wie Uber.

Wichtige Fakten

  • BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen wie Uber.
  • Pflicht gilt als nicht verfassungs- oder EU-rechtswidrig.
  • Klägerin war eine Taxigenossenschaft aus Köln.
  • Rückkehrpflicht soll ruinösen Wettbewerb verhindern.
  • Uber kritisiert Regelung als ökonomischen und ökologischen Irrsinn.

BGH-Entscheidung zur Rückkehrpflicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt. Demnach müssen diese Fahrzeuge nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Dies ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz und sei weder verfassungswidrig noch ein Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handle.

Hintergrund des Rechtsstreits

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das Uber-X-Fahrten durchführt. Im konkreten Fall parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes zehn Minuten lang – in dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und storniert. Die Vorinstanzen sprachen der Klägerin einen Unterlassungsanspruch zu, der BGH bestätigte dies.

Bedeutung der Rückkehrpflicht

Die Rückkehrpflicht dient laut Experten dem fairen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen. Taxis unterliegen strengeren Auflagen wie Beförderungspflicht und Preisbindung, die sie zu unrentablen Fahrten zwingen. Ohne die Rückkehrpflicht könnten Taxiunternehmen aufgeben, insbesondere im ländlichen Raum. Von rund 50.000 Taxis und 45.000 Mietwagen in Deutschland wird ein Großteil der Fahrgäste durch die Rückkehrpflicht geschützt. Kritiker wie Uber sehen darin unnötige Leerfahrten und Emissionen.

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