BGH-Urteil: Sampling von Kraftwerk-Song als Pastiche zulässig
Wichtige Fakten
- • BGH: Sampling Pelhams ist zulässig (Az.: I ZR 74/22) – Urteil vom 03.09.2026
- • EuGH senkte im April die Hürden für Sampling als Pastiche (§ 51a UrhG)
- • Entscheidend: künstlerischer Dialog erkennbar für Kenner des Originalwerks
- • Fall läuft seit 27 Jahren, Verfassungsbeschwerde (2002-2021) ist noch offen
Urteil nach 27 Jahren
Der Bundesgerichtshof hat den langwierigen Rechtsstreit zwischen der Elektroband Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham entschieden: Die Verwendung eines zwei Sekunden langen Rhythmus-Schnipsels aus dem Song „Metall auf Metall“ (1977) in einem 1997 produzierten Hip-Hop-Titel für Sabrina Setlur ist als Pastiche zulässig. Damit folgt der BGH der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom April, der die Hürden für diese Schrankenregelung des Urheberrechts gesenkt hatte. Der 1. Zivilsenat unter Vorsitz von Thomas Koch stellte am Mittwoch in Karlsruhe fest, dass alle Elemente des Pastiches erfüllt sind.
Was das Urteil bedeutet
Der BGH machte deutlich, dass eine kreative Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk gerade durch die Übertragung des Musikstücks aus der elektronischen Musik in das Genre Hip-Hop entsteht – ein künstlerischer Dialog, den Hörer mit Kenntnis des Originals erkennen könnten. Dass Pelham möglicherweise nie ein Pastiche beabsichtigt hatte, spielte keine Rolle: Entscheidend ist die Erkennbarkeit für das Publikum. Diese Auslegung des Pastiche-Begriffs dürfte weitreichende Folgen für die Musikproduktion haben. Nach Ansicht von Beobachtern wird Sampling nun in vielen Fällen leichter zu rechtfertigen sein – zumal seit einer Urheberrechtsreform im Jahr 2021 ausdrücklich geregelt ist, dass veröffentlichte Werke für Pastiche genutzt werden dürfen.
Stimmen und offene Fragen
Reaktionen kamen unter anderem von Musikerverbänden, während Produzenten wie Lucry (u.a. bekannt durch Apache 207) die Bedeutung von Sampling betonen. Der Fall selbst ist noch nicht komplett abgeschlossen: Eine beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde, die den Zeitraum bis 2021 betrifft, bleibt auf dem Tisch; eine Entscheidung soll noch dieses Jahr fallen. Zudem wird sich zeigen, wie Konsequenzen für frühere Jahre zu bewerten sind.
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