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Wirtschaft 20.05.2026, 06:26 Aktualisiert: 20.05.2026, 10:01

Bundesregierung verabschiedet Recht auf Reparatur

Bundestag berät in erster Lesung über Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur.

Wichtige Fakten

  • Bundestag berät in erster Lesung über Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur.
  • Hersteller müssen Produkte reparieren, Preis darf nicht abschrecken.
  • Smartphone-Ersatzteile mindestens sieben, Waschmaschinen zehn Jahre verfügbar.
  • Gewährleistung verlängert sich um 12 Monate bei Reparatur während der ersten zwei Jahre.
  • EU-Vorgabe muss bis Juli in nationales Recht umgesetzt werden.

Bundesregierung legt Gesetz zum Recht auf Reparatur vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Hersteller von Haushaltsgeräten und Elektronik verpflichten soll, Produkte zu reparieren. Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Reparieren ist besser als Wegwerfen.“ Der Bundestag berät die Vorlage in erster Lesung. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024 um und muss bis Ende Juli dieses Jahres in nationales Recht überführt werden.

Unklare Preise und Fristen bemängelt

Ein zentraler Punkt der Kritik ist der im Gesetzentwurf nicht genau definierte „angemessene Preis“ für Reparaturen. Die Bundesregierung spricht lediglich von einem Preis, der nicht von der Reparatur abschrecken dürfe. Auch der „angemessene Zeitraum“ für die Durchführung der Reparatur bleibt vage. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor Rechtsunsicherheit für Unternehmen, während der Bundesverband Verbraucherzentrale klare Kriterien fordert. Genauer geregelt ist dafür die Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Für Smartphones müssen sie sieben Jahre, für Waschmaschinen zehn Jahre nach Produktionsende vorgehalten werden. Zudem sollen Produkte so konstruiert sein, dass sie grundsätzlich reparabel sind.

Zusätzliche Anreize durch Gewährleistungsverlängerung

Verbraucher sollen motiviert werden, eine Reparatur einer Neulieferung vorzuziehen. Besonders attraktiv macht das Gesetz dies durch die Verlängerung der Gewährleistungsfrist: Wenn ein Kunde innerhalb der ersten zwei Jahre eine Reparatur vornehmen lässt, verlängert sich die Gewährleistung um weitere zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Der Gesetzentwurf kann während des parlamentarischen Verfahrens noch geändert werden.

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