Bundestag beschließt Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge
Wichtige Fakten
- • Gesetz gilt für Bundesaufträge ab 50.000 Euro Volumen
- • Ziel ist die Verhinderung von Lohndumping bei öffentlichen Investitionen
- • Lieferverträge und Bundeswehr-Aufträge sind ausgenommen
- • Union und SPD stimmten mit Mehrheit, AfD lehnte ab
- • Gewerkschaften kritisieren zu hohe Schwellenwerte
Beschluss im Bundestag
Der Bundestag hat mit der Mehrheit von Union und SPD das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen, das öffentliche Aufträge des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen oder vergleichbar guten Arbeitsbedingungen koppelt. Die Grünen stimmten zu, die Linke enthielt sich, und die AfD votierte dagegen. Das Gesetz war ein zentrales Anliegen der SPD und soll Lohndumping mit Steuergeldern verhindern.
Details und Ausnahmen
Das Gesetz greift ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro, und schließt Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr aus. Die Union setzte im Gesetzgebungsverfahren substanzielle Änderungen durch, darunter die Ausnahme von Lieferleistungen und eine gemeinsame Festlegung der Arbeitsbedingungen durch das SPD-geführte Sozialministerium und das CDU-geführte Wirtschaftsministerium.
Kritik und Kontroversen
Während die Koalitionsfraktionen den Kompromiss als Schritt zur Stärkung der Tarifbindung sehen, kritisieren Gewerkschaften wie die IG Metall die zu hohen Schwellenwerte und Ausnahmen, die etwa ein Viertel aller öffentlichen Aufträge betreffen. Die AfD lehnt das Vorhaben generell als "Tarifanwendungszwangsgesetz" ab, während Grüne und Linke fordern, dass die Regelungen ausgeweitet werden sollten.
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