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Inland 26.02.2026, 14:25 Aktualisiert: 26.02.2026, 23:03

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem - Partei zugleich in Vetternwirtschaft-Affäre unter Druck

Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Einstufung der AfD als 'gesichert rechtsextremistisch' im Eilverfahren.

Wichtige Fakten

  • Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Einstufung der AfD als 'gesichert rechtsextremistisch' im Eilverfahren.
  • Die AfD fällt auf den Status 'Verdachtsfall' zurück, der bereits rechtskräftig ist.
  • Das Gericht sieht keine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild der AfD.
  • Die AfD-Spitze reagierte erleichtert, Bundesinnenminister Dobrindt betonte den unveränderten Verdachtsfall.
  • Gleichzeitig steht die AfD wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Korruption unter Druck.

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als 'gesichert rechtsextremistisch' einstufen und behandeln darf. Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben, da der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV ebenfalls vorerst unterlassen. Mit diesem Beschluss fällt die AfD auf die Einstufung als 'Verdachtsfall' zurück, die bereits rechtskräftig ist und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in eingeschränkter Form ermöglicht.

Hintergrund und rechtliche Bewertung

Der Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai 2025 nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, da sich der Verdacht auf Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestätigt habe. Das Gericht sieht zwar eine hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, erkennt jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild der Partei. Es verwies darauf, dass einzelne Forderungen wie ein Kopftuchverbot oder Einschränkungen für Muslime nicht ausreichten, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich zu bewerten. Die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden.

Reaktionen und politische Auswirkungen

Die AfD-Spitze reagierte erleichtert auf die Entscheidung und bezeichnete sie als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, dass die AfD weiterhin als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, und rief zur politischen Auseinandersetzung auf. Während die SPD-Politikerin Carmen Wegge ein Verbotsverfahren vorantreiben will, weisen die Landtagswahlen im März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf anhaltende politische Spannungen hin. Neben dem Eilverfahren läuft ein Hauptsacheverfahren, das sich noch lange hinziehen könnte.

AfD zugleich in Vetternwirtschaft-Affäre unter Druck

Parallel zum Rechtsstreit steht die AfD wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Korruption unter Druck. Im Bundestag wurde eine aktuelle Stunde abgehalten, in der Union, SPD, Grüne und Linke der AfD Skrupellosigkeit vorwarfen. Konkret geht es um Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete wie Martina Uhr und Stefan Keuter, die Familienmitglieder in ihren Büros beschäftigt haben sollen. Die AfD-Landesgruppe Niedersachsen schloss Martina Uhr daraufhin aus und forderte sie auf, ihr Mandat niederzulegen. Diese internen Skandale belasten die Partei zusätzlich in einer ohnehin angespannten politischen Lage.

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