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Inland 26.02.2026, 14:25

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem

Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Einstufung der AfD als rechtsextrem.

Wichtige Fakten

  • Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Einstufung der AfD als rechtsextrem.
  • Die Entscheidung erfolgte in einem Eilverfahren der AfD.
  • Der Verfassungsschutz muss das Hauptsacheverfahren abwarten.
  • Die AfD darf vorerst nicht öffentlich als rechtsextrem bezeichnet werden.

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln darf. Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben, da der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV ebenfalls vorerst unterlassen.

Hintergrund der Entscheidung

Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, da sich der Verdacht auf Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestätigt habe. Die AfD ging dagegen juristisch vor und reichte Klage sowie einen Eilantrag ein. Das Gericht sieht zwar eine hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, erkennt jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild der Partei.

Reaktionen und weitere Schritte

Die AfD-Spitze reagierte erleichtert auf die Entscheidung und bezeichnete sie als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat. Neben dem Eilverfahren läuft ein Hauptsacheverfahren, das sich noch lange hinziehen könnte. Die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden.

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