Bundesverfassungsgericht verhandelt umstrittenes bayerisches Polizeiaufgabengesetz
Wichtige Fakten
- • Münchner noPAG-Bündnis reichte 2018 Verfassungsbeschwerde ein.
- • Abgeordnete von Grünen, Linken und FDP klagten gegen das Gesetz.
- • Präventivgewahrsam bis zu zwei Monate wurde gegen Klimakleber angewandt.
- • Bayerischer Innenminister Herrmann verteidigt Gesetz als notwendig.
- • Gesetz wurde seit 2018 leicht abgemildert, Kern bleibt erhalten.
Hintergrund des Verfahrens
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit dem 7. Juli 2026 über das bayerische Polizeiaufgabengesetz, das 2018 als eines der umstrittensten Polizeigesetze seit 1945 von einer Welle von Protesten begleitet wurde. Rund 30.000 Menschen demonstrierten damals gegen die neuen Befugnisse, die laut Kritikern Befugnisse von Geheimdiensten auf die Polizei übertragen. Der Münchner Johannes König vom Bündnis noPAG, das die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, betont, dass politisch aktive Menschen wie er verstärkte Überwachung fürchten.
Kernpunkte der Kritik
Zentraler Streitpunkt ist der Begriff der „drohenden Gefahr”, der die Polizei bereits im Vorfeld von Gefahrenlagen ermächtigt, Maßnahmen wie Telefonüberwachung oder Computerdurchleuchtung anzuordnen. Gegner, darunter Juristen wie David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, argumentieren, dies sei zu unbestimmt und könne Grundrechte aushöhlen. Neben der drohenden Gefahr sind auch Präventivgewahrsam (bis zu zwei Monaten) sowie der Einsatz von Handgranaten durch die Polizei umstritten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verteidigt das Gesetz als notwendiges Instrument zur Gefahrenabwehr in Zeiten von Terroranschlägen und Amokläufen.
Gesetzesänderungen und Kläger
Seit 2018 wurde das Gesetz leicht abgemildert, aber der Kern blieb erhalten. Das bayerische Verfassungsgericht hatte die drohende Gefahr mit Einschränkungen bislang für verfassungsgemäß erklärt. Kläger sind das noPAG-Bündnis, Abgeordnete von Grünen, Linken und der damals im Bundestag vertretenen FDP sowie Grundrechtsträger aus Bayern, die sich durch die neuen Befugnisse verletzt sehen. Die Verhandlung erstreckt sich über zwei Tage; ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
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