Elektronische Patientenakte: Kritik und Nutzungszahlen bleiben nach einem Jahr bescheiden
Wichtige Fakten
- • Seit Anfang 2025 eingeführt, mit Pflicht für Praxen ab Oktober 2025.
- • Nur 4 von 74 Millionen Versicherten nutzen die Akte aktiv.
- • Hausärzte kritisieren Infrastrukturstörungen und fehlende Volltextsuche.
- • Laut Umfrage verwalten nur 18% der Versicherten ihre ePA selbst.
- • Verbraucherschützer fordern Integration von Impfheft und Mutterpass.
Kritische Bilanz nach einem Jahr
Ein Jahr nach der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang 2025 ziehen Hausärzte und Verbraucherschützer eine kritische Bilanz. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, bezeichnete die Umsetzung in Deutschland als mangelhaft, obwohl die ePA in anderen Ländern bereits funktioniere. Die Akte sei in der Praxis nur eingeschränkt nutzbar und bestehe derzeit vor allem aus einer unübersichtlichen Sammlung von PDF-Dateien, die den Arbeitsalltag in Praxen erschwere.
Technische Probleme und geringe Nutzung
Zu den Hauptproblemen zählen häufige Infrastrukturstörungen und Ausfälle, die den Betrieb beeinträchtigen, sowie eine fehlende Volltextsuche. Zudem sei der Registrierungsprozess für Patienten zu kompliziert, was dazu führe, dass bisher nur eine verschwindend geringe Anzahl von Versicherten die ePA genutzt hat – laut Bundesgesundheitsministerium nur 4 von 74 Millionen. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, dass nur 18 Prozent der gesetzlich Versicherten ihre ePA selbst verwalten, während 71 Prozent sie nicht aktiv nutzen.
Alltägliche Herausforderungen und Forderungen
Hausarzt Bahman Afzali aus Bedburg berichtet, dass die ePA im Notfall praktischen Nutzen bieten kann, etwa bei der Medikamentenidentifikation, aber im Alltag oft frustrierend sei. Patienten wie Kevin Büttner lassen die Akte im Hintergrund laufen, ohne selbst aktiv darauf zuzugreifen. Verbraucherschützer fordern, Funktionen wie Impfheft oder Mutterpass zu integrieren, um den Mehrwert zu erhöhen. Seit Oktober 2025 sind Praxen und Kliniken verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde einzustellen, um die Akte als lebensbegleitendes Instrument zu etablieren.
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