Elterngeld-Reform: Kürzung auf zwölf Monate, höhere Sätze und mehr Väterbeteiligung
Wichtige Fakten
- • Künftig nur noch zwölf statt 14 Monate Elterngeld.
- • Je drei Monate sind für jedes Elternteil reserviert.
- • Mindestbetrag steigt auf 330, Höchstbetrag auf 1.900 Euro.
- • Einsparziel: 500 Millionen Euro im Familienetat 2027.
- • Alleinerziehende können weiterhin zwölf Monate voll beziehen.
Geplante Änderungen im Überblick
Familienministerin Karin Prien (CDU) will das Elterngeld reformieren: Die maximale Bezugsdauer soll von 14 auf zwölf Monate sinken. Gleichzeitig sollen Väter stärker einbezogen werden – künftig sind drei Monate pro Elternteil reserviert, sechs weitere können flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende sind von dieser Regel ausgenommen und können bis zu zwölf Monate volles Elterngeld beziehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Höhere Sätze und Einsparziele
Die monatlichen Sätze werden angehoben: Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Die grundsätzliche Berechnung von 65 Prozent des Nettoeinkommens bleibt bestehen. Hintergrund der Reform ist eine notwendige Einsparung von 500 Millionen Euro im Familienetat 2027. Das Elterngeld stellt den größten Ausgabenposten dar. Die geplanten Kürzungen stehen im Einklang mit dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, der eine stärkere Väterbeteiligung vorsieht.
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