Energy Sharing in Deutschland startet mit Startschwierigkeiten
Wichtige Fakten
- • Energy Sharing ermöglicht Teilung von Solarstrom über öffentliches Netz.
- • Deutschland setzte EU-Richtlinie verspätet um: Paragraf 42c seit Juni 2026 in Kraft.
- • Netzbetreiber NetzeBW bemängelt fehlende Rahmenbedingungen, zeigt Zurückhaltung.
- • Im Gegensatz zu Österreich reduzierte Deutschland die Netzentgelte beim Sharing nicht.
- • Energy Sharing lockt vor allem Betreiber ausgeförderter Solaranlagen.
Energy Sharing: Rechtlich möglich, praktisch schwierig
In Deutschland ist seit dem 1. Juni 2026 das Energy Sharing nach Paragraf 42c Energiewirtschaftsgesetz erlaubt: Betreiber von Solaranlagen dürfen überschüssigen Strom über das öffentliche Netz an Verbraucher in der gleichen Stadt abgeben. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 wurde damit verspätet umgesetzt, während Länder wie Österreich und Spanien bereits früher aktiv waren.
Bürgerinitiative in Ladenburg als Beispiel
Die Bürgerinitiative BIPLA in Ladenburg (Baden-Württemberg) besitzt eine PV-Anlage auf einem Schuldach und möchte ihren Strom vor Ort teilen. Doch der örtliche Netzbetreiber NetzeBW reagierte auf Anfragen vage und verwies auf ungeklärte Rechtsfragen. Experten wie Jurist Thorsten Müller fordern Netzbetreiber auf, individuelle Lösungen zu entwickeln statt abzuwarten.
Wirtschaftlichkeit noch unklar
Energy Sharing ist vorerst kaum günstiger als regulärer Strom, da in Deutschland die Netzentgelte nicht reduziert werden – anders als in Österreich. Attraktiv könnte das Modell für Anlagen werden, deren Einspeisevergütung ausgelaufen ist. Langfristig erwarten Experten Dienstleister, die die Abwicklung erleichtern und so die dezentrale Energiewende fördern.
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