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International 13.02.2026, 19:32 Aktualisiert: 13.02.2026, 23:03

Eskalierende Gewalt verschärft Hungerkrise im Südsudan

Über 1,3 Millionen Menschen leiden unter extremem Nahrungsmittelmangel

Wichtige Fakten

  • Über 1,3 Millionen Menschen leiden unter extremem Nahrungsmittelmangel
  • Seit Dezember 2025 sind Hunderttausende vor Gewalt geflohen
  • 28.000 Menschen sind akut vom Verhungern bedroht
  • Der UN-Sicherheitsrat fordert ein Ende der Feindseligkeiten
  • Das Friedensabkommen von 2018 wurde wiederholt gebrochen

Humanitäre Krise durch Gewalt

Im Südsudan eskaliert die Gewalt erneut, was die bereits bestehende Hungerkrise weiter verschärft. Laut Hilfsorganisationen wie CARE leiden über 1,3 Millionen Menschen unter extremem Nahrungsmittelmangel und akuter Mangelernährung, wobei 28.000 akut vom Verhungern bedroht sind. Die Kämpfe, die seit Dezember 2025 vor allem in den Bundesstaaten Jonglei, Eastern Equatoria und Central Equatoria toben, haben Hunderttausende zur Flucht gezwungen, darunter über 230.000 allein in Jonglei an der Grenze zu Äthiopien.

Auswirkungen auf Hilfsmaßnahmen

Die Gewalt hat die humanitäre Versorgung massiv beeinträchtigt: Märkte und Nahrungsmittelverteilungsstellen wurden geplündert und mussten den Betrieb einstellen, was die lebensrettende Versorgung für Kinder, Schwangere und Kranke unterbricht. Organisationen wie Oxfam berichten von geplünderten Gesundheitseinrichtungen und Klinikschließungen aufgrund der schlechten Sicherheitslage. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat seit der Konflikteskalation mehr als 600 Menschen mit Schussverletzungen operiert.

Internationale Reaktionen

Der UN-Sicherheitsrat zeigte sich besorgt über die Eskalation und verurteilte die anhaltenden Verstöße gegen das Friedensabkommen von 2018, das eine gemeinsame Regierung unter Präsident Salva Kiir und Vizepräsident Riek Machar vorsah. Das Abkommen wurde jedoch wiederholt gebrochen und untergräbt die Stabilität. Der Sicherheitsrat rief zur sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten auf und warnte vor strafrechtlicher Verfolgung von Kriegsverbrechen nach internationalem Recht.

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