EU-Parlament lockert Regeln für Gentechnik
Wichtige Fakten
- • EU-Parlament beschließt Lockerung von Gentechnik-Regeln.
- • Kennzeichnung für bestimmte gentechnisch veränderte Produkte entfällt.
- • Aufwendige Umweltprüfungen vor Zulassung werden abgeschafft.
- • Patente auf neue Sorten und Technologien werden erlaubt.
- • Neue Regeln gelten voraussichtlich ab Mitte 2028.
EU-Parlament stimmt für Lockerung der Gentechnik-Regeln
Das Europaparlament hat am 17. Juni 2026 gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik beschlossen. Künftig müssen Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt nicht mehr gekennzeichnet werden. Auch aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung entfallen. Die neuen Regeln betreffen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) wie die Gen-Schere Crispr-Cas. Diese Techniken sollen herkömmliche Züchtung beschleunigen.
Befürworter und Kritiker
Befürworter erhoffen sich neue Pflanzensorten, die besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen. Die Kennzeichnung soll nur noch auf dem Saatgut erfolgen. Zudem waren die bisherigen Umweltprüfungen so teuer, dass sich eine Zulassung oft nicht lohnte. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch Wind auf konventionelle Äcker getragen werden könnten. Pflanzen mit weitreichenderen Veränderungen oder Resistenzen gegen Unkrautvernichter unterliegen weiterhin den strengen Regeln. Auch Patente auf die neuen Sorten und Technologien werden erlaubt, eine öffentliche Datenbank soll alle Patente dokumentieren.
Deutsche Positionen und Umsetzung
SPD-Umweltminister Carsten Schneider kritisierte die Einigung als schweren Fehler, während unionsgeführte Ministerien für die Lockerungen waren. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung im Rat. Das Gesetz soll ab Mitte 2028 angewendet werden.
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