EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung
Wichtige Fakten
- • Ab 19. Juli 2026 dürfen große Modehersteller unverkaufte Ware nicht mehr vernichten.
- • Mittlere Unternehmen haben bis 2030 Zeit zur Umstellung.
- • Firmen müssen Informationen über entsorgte Ware offenlegen.
- • Vernichtung verursacht 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich.
- • Nur ein Prozent der Alttextilien weltweit wird recycelt.
EU-Verbot gegen Kleidungsvernichtung
Die EU-Kommission hat ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung beschlossen, um Umwelt- und Klimabelastungen einzudämmen. Große Modehersteller dürfen ab dem 19. Juli 2026 nicht verkaufte Waren nicht mehr vernichten, mittlere Unternehmen haben bis 2030 Zeit für die Umstellung. Ausnahmen gelten für beschädigte Ware oder aus Hygienegründen.
Hintergrund und Auswirkungen
Bisher werden EU-weit schätzungsweise knapp zehn Prozent der nicht verkauften Kleidungsstücke vernichtet, oft verbrannt, was jährlich etwa 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursacht – vergleichbar mit den Nettoemissionen Schwedens 2021. Im deutschen Onlinehandel werden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt, da Vernichtung oft günstiger ist als Recycling.
Neue Anforderungen und Ziele
Unternehmen müssen künftig Informationen über nicht verkaufte Ware, die sie entsorgen, offenlegen. Das Verbot soll Firmen dazu ermutigen, Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu verarbeiten und Alternativen wie Wiederverkauf, Wiederaufarbeitung oder Spenden zu prüfen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen.
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