Femizide: Justizministerin plant Gesetzesverschärfung
Wichtige Fakten
- • Femizide werden oft als Totschlag verurteilt.
- • Ministerin Hubig will Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tötungen schaffen.
- • Mordmerkmale im Paragrafen 211 sollen ergänzt werden.
- • Bei Mord droht lebenslange Freiheitsstrafe.
- • Totschlag wird nur mit begrenzter Freiheitsstrafe bestraft.
Geplante Strafrechtsverschärfung bei Femiziden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafrecht in Bezug auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen verschärfen. In einem Interview mit der Bild am Sonntag kündigte sie an, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts als Mord und nicht nur als Totschlag verurteilt werden. Aktuell würden solche Taten häufig mit mildernden Umständen wie Eifersucht begründet, was zu einer Verurteilung wegen Totschlags führe.
Rechtsprechung soll klargestellt werden
Laut Hubig kann zwar nach geltendem Recht die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein, jedoch greife die Rechtsprechung oft auf Einschätzungen wie verminderte Schuldfähigkeit zurück. Ziel sei, durch eine Ergänzung des Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal „Femizid“ eine eindeutige Grundlage zu schaffen. Bisher gelten sieben Mordmerkmale, unter anderem Mordlust und Heimtücke. Nur bei Mordverurteilungen ist eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend, während Totschlag mit niedrigeren Strafen geahndet werden kann. Die Gesetzesinitiative kommt angesichts einer großen Studie zu Femiziden in Deutschland, die einen erheblichen Anteil der Frauentötungen ausmachen.
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