Gericht lässt Anklage gegen Xavier Naidoo zu
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Wichtige Fakten
- • Das Landgericht Mannheim eröffnete das Strafverfahren gegen den 54-jährigen Sänger.
- • Die Anklage der Staatsanwaltschaft stammt vom Juli 2023.
- • Naidoo soll von Dezember 2020 bis April 2021 auf Telegram Inhalte veröffentlicht haben.
- • In fünf von sechs Fällen wurde die Anklage nicht zugelassen.
- • Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein.
Verfahren wegen Volksverhetzung eröffnet
Das Landgericht Mannheim hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung zugelassen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Strafverfahren gegen den 54-jährigen Sänger ist damit eröffnet, wie das Gericht mitteilte. Die Anklage stammt vom Juli 2023. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Antisemitische Inhalte auf Telegram
Laut Anklage veröffentlichte Naidoo zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte – als Texte, eine eigene Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos. Zudem soll er einen Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt und antisemitische Texte veröffentlicht haben. Grundlage der Ermittlungen waren diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person.
Nur einer von sechs Vorwürfen zugelassen
Die übrigen Anklagepunkte aus einem zweiten Verfahren wegen Volksverhetzung ließ das Gericht mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die nun das Oberlandesgericht Karlsruhe prüft. Naidoos Anwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß erklärten, das Gericht sei ihrer Auffassung in fünf von sechs Fällen gefolgt. Der zugelassene Vorwurf trage die Anklage nicht. Ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut ab. Naidoo hatte 2022 in einem Video eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben.
Der Ausgang des Verfahrens hängt nun von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab. Sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnte das Strafverfahren auf weitere Anklagepunkte ausgeweitet werden. Bis zum ersten Verhandlungstermin bleiben die Vorwürfe ungeklärt.
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