Gericht untersagt Weimer Bezeichnung „politische Extremisten“ für Buchhandlung
Wichtige Fakten
- • Weimer darf Buchhandlungsbetreiber nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen.
- • Das Berliner Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag statt.
- • Weimer hatte drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen.
- • Das Gericht nannte die Äußerung einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.
- • Weimer legte keine belastbaren Belege für seine Aussage vor.
Gericht untersagt Extremismus-Vorwurf
Das Berliner Verwaltungsgericht hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorläufig untersagt, die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Das Gericht gab einem Eilantrag der Buchhandlung statt. Weimer hatte in einem Interview mit der „Zeit“ die Bezeichnung verwendet und drei Buchhandlungen, darunter die in Prenzlauer Berg, vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Zur Begründung berief er sich auf eine Prüfung durch den Verfassungsschutz.
Begründung des Gerichts
Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen verletzen. Es gebe keine belastbaren Belege für den Extremismus-Vorwurf. Die Zuspitzung verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Trotz Nachfrage hätten Weimer und sein Haus keine konkreten Erkenntnisse vorgelegt. Gegen den Beschluss kann Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die betroffenen Buchhandlungen klagen zudem gegen den Ausschluss vom Buchhandlungspreis.
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