Gerichtsprozess um Tod am Großglockner: Wann wird Risiko im Bergsport zur Straftat?
Wichtige Fakten
- • Kerstin G starb am 19. Januar 2025 an Unterkühlung am Großglockner.
- • Ihr Freund Thomas P wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
- • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neun gravierende Fehler vor.
- • Der Prozess könnte die Haftung im Bergsport neu definieren.
- • Die Mutter des Opfers hält Thomas P nicht für schuldig.
Der Fall
Am 19. Januar 2025 starb die 33-jährige Kerstin G an Unterkühlung, nachdem sie etwa 50 Meter unter dem Gipfel des Großglockners (3.798 m) von ihrem Freund Thomas P zurückgelassen wurde, der Hilfe holen wollte. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 36-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als erfahrenerer Bergsteiger die Verantwortung für die Tour getragen zu haben und durch neun gravierende Fehler – darunter zu spätes Aufbrechen, unzureichende Notausrüstung und das Fortsetzen des Aufstiegs trotz widriger Bedingungen – zum Tod seiner Freundin beigetragen zu haben.
Die Positionen
Thomas P bestreitet die Vorwürfe; sein Anwalt Kurt Jelinek spricht von einem „tragischen Unfall“. Die Verteidigung betont, beide seien erfahrene, gut vorbereitete und körperlich fitte Bergsteiger gewesen, die die Tour gemeinsam geplant hätten. Die Mutter des Opfers, Gertraud G, hält Thomas P nicht für schuldig und kritisiert eine „Hexenjagd“ gegen ihn. Der Prozess, der am Donnerstag beginnt, hat über Österreich hinaus Debatten in Bergsportkreisen ausgelöst, da es um die Frage geht, ab welchem Punkt persönliches Risikoverhalten strafrechtliche Haftung nach sich zieht.
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