Kabinett verabschiedet Gesundheitsreform: Spareffekt von 16,3 Milliarden Euro
Wichtige Fakten
- • Krankengeld bleibt vollständig erhalten, Teilkrankschreibung von 25-75% neu.
- • Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner sinkt von 3,5 auf 2,5 Prozent.
- • Hautkrebsscreening alle zwei Jahre entfällt, Homöopathie nicht mehr Kassenleistung.
- • Kanzler Merz: Reform ist "historisch", Ziel ist stabiler Beitragssatz von 14,6 Prozent.
- • Einsparvolumen von ursprünglich 20 Milliarden auf 16,3 Milliarden Euro gesenkt.
Kostendämpfung
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf der Gesundheitsreform verabschiedet. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und die Beiträge stabil zu halten. Nach langen Verhandlungen wurde das Sparvolumen von ursprünglich knapp 20 Milliarden Euro auf 16,3 Milliarden Euro gesenkt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einer "historischen" Reform. Aus SPD-Kreisen hieß es, der Entwurf sei „insgesamt gerechter und sozial ausgewogener“ geworden. Im parlamentarischen Verfahren sollen weitere Verbesserungen für Familien und Versicherte diskutiert werden. Warken rechnet bis 2030 mit Einsparungen von gut 38 Milliarden Euro.
Zuckersteuer
Der neue Entwurf bringt Änderungen bei der Familienmitversicherung: der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner sinkt auf 2,5 Prozent. Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Rentner bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert. Das Krankengeld bleibt in voller Höhe erhalten; stattdessen sollen Pharmaunternehmen mehr zahlen und eine Teilkrankschreibung von 25-75% wird eingeführt. Für Bürgergeldempfänger stellt der Bund ab 2027 zunächst 250 Millionen Euro bereit, der Betrag steigt in den Folgejahren auf 500 Millionen ab 2029. Die Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke ist ab 2028 geplant und soll jährlich 450 Millionen Euro einbringen. Weitere Maßnahmen sind die einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro, die Kürzung von Zuschüssen beim Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent, die Streichung der Kostenübernahme für Homöopathie und Cannabis-Blüten sowie die Abschaffung des Hautkrebsscreenings alle zwei Jahre. Die Zuzahlung für Medikamente steigt auf 7,50 Euro (bisher 5 Euro). Die Reform soll bis zur Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschiedet werden und 2027 in Kraft treten.
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