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Inland 19.08.2026, 03:35 Aktualisiert: 19.08.2026, 06:03

Hubig fordert leichteren Einbau von Klimaanlagen für Mieter

Kein gesetzlicher Anspruch auf Klimaanlagen in Mietwohnungen.

Wichtige Fakten

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Klimaanlagen in Mietwohnungen.
  • Hubig will Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden erleichtern.
  • Klimaanpassung soll als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz.
  • Hitze betrifft Alte, Kinder, Vulnerable und Arme besonders.
  • Hubig fordert praktikable Regelungen für beide Seiten.

Hitzeschutz im Mietrecht: Bundesjustizministerin plant Erleichterungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden zu erleichtern. Bislang gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf solche baulichen Veränderungen; notwendig ist die Zustimmung des Vermieters. Hubig betonte, es brauche 'für beide Seiten klare und praktikable Regelungen', um Hitzeschutz in Mietwohnungen zu ermöglichen.

Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe

Darüber hinaus regte die Ministerin an, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz vor den Folgen des Klimawandels müsse zu einem Schwerpunktthema der Politik werden. Sie wies auf die soziale Dimension hin: 'Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen leiden besonders stark unter Hitzewellen' - eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

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