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Politik 05.06.2026, 17:09 Aktualisiert: 05.06.2026, 23:00

Hubig fordert 'Nur Ja heißt Ja' im Sexualstrafrecht

Justizministerin Hubig befürwortet 'Nur Ja heißt Ja'-Regel.

Wichtige Fakten

  • Justizministerin Hubig befürwortet 'Nur Ja heißt Ja'-Regel.
  • Regel gilt in Schweden, Spanien, Frankreich bereits.
  • Deutschland hat seit 2016 'Nein heißt Nein'-Prinzip.
  • Koalition mit Union soll über Reform beraten.

Vorschlag für Strafrechtsreform

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für die Einführung des sogenannten „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips im deutschen Sexualstrafrecht ein. Sie befürwortet diesen konsequenten Schritt zur Zustimmungsregelung und will in der Koalition mit der Union darüber beraten. Die Ministerin sieht „Paradigmenwechsel“ von der bisher geltenden Regelung und möchte das Recht anpassen, um den Opferschutz zu stärken.

Internationaler Vergleich

In mehreren EU-Ländern wie Schweden, Spanien und Frankreich gilt bereits, dass sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben. Deutschland folgt noch dem „Nein heißt Nein“-Grundsatz, der 2016 eingeführt wurde und auf aktiver Ablehnung basiert – entweder verbal oder durch Gesten. Hubig hatte im April noch erklärt, vorerst keine Änderung zu planen.

Entwicklung der Debatte

Der Fall Pelicot hatte die Diskussion um das Sexualstrafrecht verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es bereits Konsens, das Prinzip für Jugendliche einzuführen. Hubig plädiert nun dafür, einen vollständigen Schritt zu wagen, um mehr Klarheit zu schaffen und Betroffene besser zu schützen.

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